Orthopädie am St. Lambertiplatz - Informationen für "Kassenpatienten"
In Deutschland gibt es (stark vereinfacht) zwei große Krankenversicherungssysteme: Einerseits das System der gesetzlichen Krankenversicherung und andererseits das System der privaten Krankenversicherung. Die meisten Bürger und in Deutschland Aufenthaltsberechtigte sind entweder zwangsweise oder auch zum kleineren Teil freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die ambulante Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen kann dabei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur von sogenannten „Vertragsärzten“ nach Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung durchgeführt werden.
Beide Systeme unterscheiden sich in ihrem Auftrag. Während in der Privatmedizin hochindividuelle, umfassende Behandlungen nach dem bestmöglichen Standard möglich sind und der Umfang der Kostenerstattung der ärztlichen Behandlung durch eine individuelle Vertragsvereinbarung zwischen dem Patienten und seiner selbst gewählten Versicherung bemessen wird, steht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine medizinische Versorgung auf Minimalstandard gem. der gesetzlichen Vorgaben des §12 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben mit der Abkürzung „WANZ“ umschrieben: „Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig“, im Schulnotensystem wäre das die „4 – Ausreichend“ !
Da ein Großteil der Patienten gesetzlich (zwangs-)versichert und damit im Leistungsumfang gem. §12 SGB V limitiert ist, kann es bei Wunsch nach Behandlung statt Versorgung gute Gründe geben, sich auch als (zwangs-)gesetzlich versicherter Patient in einer Privatpraxis behandeln zu lassen.

Dr. med. Robert Bethke, MHBA
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)
Als Kassenpatient in der Privatpraxis
Gründe
Als Privatpraxis fangen wir häufig da an, wo andere aufgehört haben. Durch angemessenen Zeitansatz, besondere Kompetenz, ganzheitlichem sowie interdisziplinarem Ansatz zwischen Orthopädie und Funktioneller Medizin ist es uns möglich, Themen anzugehen, die in der normalen GKV-Versorgung ignoriert oder mit offensichtlich insuffizienten Mitteln therapiert wurden. Als Beispiel ist zum Beispiel der Rückenschmerzpatient zu nennen, der schon „alles durch hat“ und bei dem im Enddefekt die Schmerzsymptomatik durch Fazilitierung des Rückenmarksegmentes infolge einer Darmproblematik (sogenanntes „leaky gut – Syndrom“) verursacht wird. Schnelle Termine, bestimmte technische Behandlungsoptionen (z.B. SpineLiner, SpineMED oder IHHT) sind u.a. auch Argumente, die für uns sprechen.
Vorteile
Kompentenz
Ganzheitlicher interdisziplinärer Ansatz
Rascher Termin
Kurze Wartezeit am Termin
Ausreichend Zeitansatz für Ihre Gesundheitsprobleme
Ruhiges und geschütztes Ambiente
Freundliches und kompetentes Personal
Hervorragende aktuelle technische Ausstattung
Gute „Behandlung“ statt Schmalspur-„Versorgung“
Datenschutz ohne automatische Daten-Weiterleitung an Dritte
Ausführliche Dokumentation für weiterbehandelnde Ärzte und Therapeuten (wenn Sie das wünschen)
Rechnung
Im Bereich der Privatmedizin erhalten Sie eine Rechnung nach der aktuell gültigen Version der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da diese durch Staatsversagen seit 1996 nicht aktualisiert wurde, erhalten Sie hochwertige ärztliche Leistungen zu einem veralteten aber vorher bekannten Preis.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt die privatmedizinische Rechnung alle Leistungen transparent dar. Damit wird der Patient nicht zu einem „Leistungsempfänger“ degradiert, für den irgendetwas im Hintergrund beglichen wird. Vielmehr etabliert er sich als individueller und selbstbestimmter Rechnungspartner, der das bezahlt, was er bestellt.
Die Rechnung wird Ihnen nach Konsultation zugeschickt, kann auf besonderen Wunsch aber auch direkt bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater zwecks steuerlicher Anrechenbarkeit der Rechnung an.
Kosten
In der GOÄ besteht für jede Abrechnungsziffer ein Rahmen vom 1fachen bis zum 3,5fachen Satz, wobei der 2,3fache Satz der normal übliche Faktor für die meisten Ziffern darstellt. Einfacher auszuführende Maßnahmen als üblich können mit einem geringen Faktor, schwieriger durchzuführende Maßnahmen als üblich können im Gegensatz dazu (mit Begründung) bis zum 3,5fachen Satz gesteigert werden (bei uns die Beratungsziffern!).
Rechnen Sie gem. dieser Vorgaben für eine Erstkonsultation mit einem Rechnungsbetrag zwischen 100€ und 150€, eine exakte Preisangabe ist aus rechtlichen Gründen vor der Behandlung nicht möglich. Die Preise für möglicherweise weitere Behandlungen werden Ihnen individuell beim Erstkontakt mitgeteilt.
Kooperationsmöglichkeiten Privatmedizin und Kassenmedizin
Da Sie ja bereits ein Versicherungsverhältnis bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben, können ggf. bei Mitarbeit Ihres Hausarztes einzelne Kosten gespart werden, in dem diese Maßnahmen zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Hausarzt initiiert werden. Dazu zählen z.B.
Überweisung zu MRT-Untersuchungen
Durchführung von Laboruntersuchungen
Rezeptierung von Hilfsmitteln, z.B. Bandagen, Orthesen und Einlagen
Rezeptierung von Heilmitteln, z.B. Physiotherapie
Rezeptierung von Medikamenten und Medizinprodukten
Hinweis: Teilweise bestehen bei einzelnen Diagnostiken und Therapien ein Budget für den Hausarzt und damit eine Regress-Risiko, weswegen dieser ggf. diese Leistungen nicht rezeptieren/erbringen kann.
Weitere Fragen
Darf ich mich als „Kassenpatient“ überhaupt in einer Privatpraxis behandeln lassen?
Selbstverständlich! Sie sind ein freier Mensch, es gibt kein gesetzlichen Verbote, sich als gesetzlich krankenkassenversicherte(r) Patient(in) in einer Privatpraxis behandeln zu lassen.
Ich möchte mich behandeln lassen, Dritte sollen aber davon nichts erfahren, funktioniert das?
Ja, Ihre Behandlungsdaten sind nur in unserer Praxis gespeichert und werden nur an Sie herausgegeben. Davon unabhängig bitten wir Sie, Ihre Genehmigung zur Weiterleitung Ihrer Abrechnungsdaten an die ARCO-GmbH zu erteilen, damit wir die Abrechnung bei Bedarf dahin abgeben können. Aber auch dort sind dann nur die Abrechnungsziffern und die Abrechungsdiagnosen bekannt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kann ich die Rechnung bei meiner gesetzlichen Kasse zur Erstattung einreichen?
In den allermeisten Fällen: Nein! Ausnahmen bestehen nur bei der Durchführung von Osteopathie. Diese Therapieform ist mittlerweile bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen als Satzungsleistung in das Angebot aufgenommen. Bei vielen Krankenkassen (z.B. AOK Niedersachsen) sind wir in der Liste der abrechnungsfähigen Praxen gelistet.
Werden Unterschiede in der Behandlungsqualität zwischen Privatpatienten und selbstzahlenden Kassenpatienten gemacht?
Bei Beratung, Untersuchung und Therapieempfehlung ganz klar Nein, Patient(in) ist Patient(in). Was Sie dann tatsächlich therapeutisch angehen wollen, obliegt nach ausführlicher Beratung ausschließlich Ihnen, da kann es letztendlich im Therapieumfang individuelle Unterschiede geben.
Ich habe weitere individuelle Fragen, die hier nicht aufgeführt sind, wo erhalte ich weiter Informationen?
Einfach uns eine E-Mail schreiben: info@praxis-dr-bethke.de

Dr. med. Robert Bethke, MHBA
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)
Schmerzfrei, entspannt und mobil, Ihr Lächeln ist unser Ziel!
Dr. med. Robert Bethke, MHBA
St. Lambertiplatz 6
21335 Lüneburg
info@praxis-dr-bethke.de
Fax: 04131-405100