Orthopädie am St. Lambertiplatz. Exzellenz. Individualität. Begeisterung!

Exzellenz: Hingabe, Würde und Perfektion in der medizinischen Behandlung, im Service. Wir setzen die höchsten Standards.

Individualität: Die individuell beste Behandlung für jeden Patienten, dabei individuelles Eingehen auf die gesundheitliche, berufliche, soziale und finanzielle Rahmensituation des Patienten in geschützter und vertrauensvoller Atmosphäre unter besonderer Berücksichtigung von Datenschutz und Diskretion.

Begeisterung: Wir sind von unserem orthopädischen-unfallchirurgischen Fachgebiet, dem Können, für Kranke etwas Heilendes und Linderndes tun zu können, sowie von der jeweils individuellen menschlichen Begegnung mit unseren Patienten selbst begeistert.

Foto zeigt das Portrait von Dr. Bethke Facharzt für Orthopaedie und Unfallchirurgie

Dr. med. Robert Bethke, MHBA

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)

Fax: 04131-405100

Unsere Praxisphilosophien

Diagnostik statt Triage

Kennen Sie das Gefühl auch? Sie haben lange auf einen Termin beim Facharzt gewartet, mussten sich dann in der Praxis nochmals lange gedulden, waren dann aber nur 2 Minuten beim Arzt im Zimmer und hatten hinterher das Gefühl, der Arzt habe Sie gar nicht richtig untersucht und mehr oder weniger abgespeist? Dabei hatten Sie sich vorgestellt, Ihre Beschwerden einmal gründlich untersuchen und abklären zu lassen. Nun fühlen Sie sich wie nach einer Kurz-Triage auf einem Feldverbandplatz einer Armee hinter der Front. Häufig ist dieser unbefriedigende Kontakt zwischen Facharzt und Patient kein böser Wille sondern Folge der desolaten Vorgaben des Sozialgesetzbuches V, der eine WANZ-Medizin im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorschreibt (WANZ = wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig). Bei 85-90% gesetzlich versicherter Patienten kann der durchschnittliche Facharzt irgendwann gar nicht mehr anderes, als in den Kategorien der WANZ-Medizin zu denken.

Aus diesem Grunde haben wir unser Konzept entwickelt: Anamnese und gründliche körperliche Untersuchung in ruhiger entspannter Atmosphäre bei ausreichendem Zeitansatz. Danach wird je nach individueller Notwendigkeit eine programmierte technische Diagnostik durchlaufen, die eine gründliche und umfassende Abklärung ihrer medizinischen Probleme erlaubt, andererseits das Übersehen von selteneren Diagnosen verhindert. Je nach individuellem Wunsch können dann die Untersuchungsergebnisse noch in einem aussagekräftigen Arztbrief zusammengefasst werden, so dass sie weiteren Ärzten und Therapeuten zur Verfügung stehen.

Eine exakte und klare Diagnose (mit entsprechend sicherem Ausschluss weiterer Differentialdiagnosen) ermöglicht es, anschließend eine zielgerichtete, wirkungsvolle und effiziente Therapie (ohne „Übertherapie“) einzuleiten, um eine rasche Beschwerdelinderung zu erreichen.

Alter ist keine Entschuldigung für mangelnde Therapie

Häufig hören Patienten beim Arztbesuch Sätze wie „Sehen Sie, Sie sind auch schon über 50, was wollen Sie eigentlich…„. Wie furchtbar, weiß der Patient dieses Faktum doch schon selbst ganz genau, wollte aber vom Arzt eigentlich medizinische Hilfe für seine gesundheitlichen Beschwerden.

Für uns beginnt das Thema mit dem Alter erst ab 97! Warum? Weil Johannes Hesters mit 97 Jahren noch eine Knieendoprothese bekommen hat und weitere 10 Jahre aufrecht am Klavier stehend seine Lieder gesungen hat. Weil Helmut Schmitt mit 96 jung gestorben ist.  Und weil die älteste wirklich fitte Patientin, die Dr. Bethke während seiner Klinikzeit operiert hat, 102 Jahre alt war, allein lebte und sich bei der Visite am folgenden Tag bei ihm beschwerte, dass „die Alte dort drüben“ (eine Dame von 80 Jahren) sich so anstellen und alle nerven würde!

Deshalb ist Alter keine Entschuldigung für mangelnde Diagnostik und Therapie. Einzig entscheidend ist der Anspruch und der Wille des Patienten. Die vornehmste und edelste Aufgabe der Orthopädie ist es, Menschen jeglichen Alters schmerzfrei zu machen, Mobilität und Eigenständigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder wenigstens zu fördern. Welches statistisches Alter im Ausweis steht: Egal!

Wer heilt, hat Recht. Wissenschaftlicher Nachweis versus Individualität

Wenn man sich über verschiedene Diagnostik und Therapiemethoden informiert, vielleicht sogar eine Kostenübernahme bei einer Krankenversicherung anfragt, ist oft das Argument zu hören, diese und jene Diagnostik/Therapie sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen (und könne damit nicht bezahlt werden). Wie vom Donnerschlag zerrissen, rieseln die Reste des bis eben hoffnungsvoll erscheinenden Medizinansatzes aus den Händen. Was nun?

An dieser Stelle ein Zitat: „Da zusätzlich hinter gleicher Symptomatik unterschiedlicher Krankheiten verborgen sein können, kann der randomisierten doppelblind durchgeführte klinische Versuch nur eine Methode zur Erkenntnisgewinnung sein. Es ist zweifellos falsch, ihn zur alleinigen Methode zu stilisieren, da Kasuistik und Erfahrungsberichte gerade das können, was der „objektive“ kontrollierte klinische Versuch nicht kann: Das Individuelle der Krankheit in den Vordergrund ärztlichen Bemühen zu zustellen. Das Virchowsche Zellularparadigma ist in der modernen Medizin deshalb so erfolgreich geworden, da sich besonders für akute und durch Mikroorganismen verursachte Erkrankungen einzelne objektivierbare Ursachen finden, die sich unmittelbar ausschalten oder reparieren lassen. In der derzeitigen Situation zunehmender chronischer Erkrankungen und Tumoren gelingt dies jedoch kaum mehr.“ Zitat aus „Das System der Grundregulation – Grundlagen einer ganzheitsbiologischen Medizin„. Alfred Pischinger, 12. unveränderter Auflage 2014, Hauck Verlag Stuttgart, ISBN 97 8-3-8 304-7852-2.

Um die Frage zu beantworten, ist der Standpunkt, die Perspektive entscheidend.

Aus Sicht einer Krankenversicherung ist es nachvollziehbar, dass es bequem ist, einen fehlenden wissenschaftlichen Wirkungsnachweis als Ablehnung einer Kostenübernahme heranzuziehen, schließlich könnten nicht alle denkbaren medizinischen Leistungen vollumfänglich bezahlt werden. Schwierig wird es nur, wenn erst gar keine Studien durchgeführt werden, man also gar keinen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis erhalten kann, weil man nicht danach sucht (Beipiel? Magnetfeldtherapie!). Eine weitere Schwierigkeit in diesem Argumentationsstrang ist aber auch die Unsicherheit, ob wir mit dem heutigen Stand der Wissenschaft wirklich objektiv die Umwelt abbilden und beweisen können. Vielleicht ist die Wissenschaft einfach noch nicht so weit? (Beispiel? Homöopathie?).

Aus Sicht des kranken Patienten sieht die Perspektive komplett anders aus. Alle Therapieansätze, die eine Hoffnung auf Besserung in sich bergen, wird ein leidender Patient ausprobieren wollen, egal was der Stand der  Wissenschaften und Statistiken dazu sagen. Wenn es für ihn bezahlbar ist, probiert er alles. Auch dies kann problematisch sein. Vielleicht schadet die Therapie? Vielleicht wird er von sinnvollen anderen Therapien abgehalten, weil der Arzt der Alternativtherapie der bessere Verkäufer ist? Vielleicht ist die Therapie wirksam, aber es gibt andere gleichwirksame und schonendere Therapien?

Die Lösung des Problems? Eine gründliche universitäre-schulmedizinische Ausbildung als Basis, kritische Offenheit für neue schulmedizinische Entwicklungen (Beispiel Mikrobiom), die Berücksichtigung therapeutischer Möglichkeiten fremder Medizinkulturen und -philosophien (Beipiel TCM, Osteopathie),  die Einbeziehung von sinnvollen Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde (z.B. „Hildegard von Bingen – Medizin“) sowie eigene kritisch hinterfragte Erfahrungen zu einer einzigartigen Synopsis zusammenzuführen, bei der im Ergebnis IMMER und einzig die Individualität des Patienten, sein psychosoziales Wohl und seine Gesundheit im Vordergrund stehen.

Dafür steht die Orthopädie am St. Lambertiplatz

Digitalisierung, aber richtig!

Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein Schlagwort in der täglichen Berichterstattung und ein Kampfbegriff in der öffentlichen Diskussion geworden. Mittels Digitalisierung sollen gesellschaftlich relevante Probleme wie z.B. Ärztemangel in der Fläche und gefühlt steigende Kosten aufgrund der Ineffizienz des gesetzlichen Krankenversicherungssystems elegant geheilt werden. Kassenvertragsärzte werden derzeit gezwungen, unter Androhung von Honorareinbußen gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen und ihre Praxen an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, einem System, welches weder Patient noch Arzt nutzt, wohl aber Gesundheitsindustrien Zugang zu den geheimsten Daten verschafft – unseren Gesundheitsdaten!

Dabei ist die Digitalisierung tatsächlich ein Fortschritt in der Medizin! Digital geführte Patientenaufklärung inklusive elektronischer Unterschrift und rechtssicherem elektronischem Zeitstempel, welche dem Patienten passwortgesichert per Mail zugesandt werden können, eine elektronische Akte, in der alle relevanten Befunde per dokumentensicherem PDF-Format abgelegt werden können, Online-Termine-Möglichkeiten, elektronische Briefe an ärztliche Kollegen und passwortgeschützte Chaträume zur elektronischen Kommunikation sowie Videosprechstunde sind zukunftsweisende sinnvolle Digitalisierungsoptionen.

Die elektronische Patientenakte, der gesicherte Chat anstatt einer unsicheren offenen E-Mail-Kommunikation, die Übergabe revisionssicherer Befunde im PDF-, JPEG- und DICOM-Format an den Patienten, die elektronische Patientenaufklärung inklusive elektronischem Zeitstempel sowie Online-Termine sind für uns jedoch tägliche Selbstverständlichkeiten im täglichen Alltag, welche uns so intensiv unterstützten, dass wir die freigewordene Zeit in den direkten Kontakt mit unseren Patienten investieren können. Eine Videosprechstunde ist in Vorbereitung.

Datenschutz, in aller Munde, bei uns Herzensangelegenheiten

Der Schutz der sensiblen Patientendaten – ggf. auch gegen den Datenhunger des Überwachungs-(Sozial-)Staates – ist elementarer Bestandteil ärztlicher Tätigkeit.

Durch tägliche Sicherung der Daten stellen wir die jederzeitige Verfügbarkeit aller Informationen sicher.

Wir kommunizieren mit unseren Patienten nur über gesicherte elektronische Optionen, entweder über passwortgesicherte E-Mails oder über einen ebenfalls passwortgesicherten Chatraum.

Wir beraten Patienten hinsichtlich Datenschutz medizinischer Daten beim Umgang mit Arbeitgebern, Behörden und Versicherungen.

Wir schützen neben unseren kranken Patienten auch deren Daten.

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Kontakt

Schmerzfrei, entspannt und mobil, Ihr Lächeln ist unser Ziel!

Dr. med. Robert Bethke, MHBA

St. Lambertiplatz 6
21335 Lüneburg

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Fax: 04131-405100