SpineLiner-Therapie
Bei dieser innovativen Therapiemethode werden auf Basis der oszillierenden Impulstechnik Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsystems, besonders im Bereich der Wirbelsäule, diagnostiziert und gleich behandelt. Besonders geeignet ist SpineLiner für die Therapie von Wirbelsäulenblockierungen, muskulären Triggerpunkten sowie der Therapie von Faszien und Reflexpunkten. Nach einem Probeimpuls berechnet der Computer die Frequenz, die benötigt wird, um mittels wiederholter Impulse die gestörte Funktionseinheit (blockiertes Wirbelgelenk, Muskelgelose sowie „verklebte“ Faszie) zu deblockieren, zu lockern beziehungsweise aufzulösen. Vom Grundprinzip her entspricht dieses Vorgehen einer über eine Brücke marschierenden Militäreinheit, die über die im Gleichschritt ausgelösten Schwingungen die Brücke zum Einsturz bringen würde (weshalb vor jedem Überqueren einer Brücke auch der Befehl „ohne Tritt“ gegeben wird). Zu friedlichen manualmedizinischen Zwecken angewandt, steht uns hiermit eine rasche, nebenwirkungsfreie und schmerzfreie Behandlungsmethode zur Therapie von Funktionsstörungen zur Verfügung.
Mögliche Behandlungsindikationen:
- Funktionsstörungen (Blockierungen) der Wirbelsäule in allen Abschnitten
- Muskuläre Verspannungen (Myogelosen, Triggerpunkte)
- Fasziale Funktionsstörungen (Faszienverklebungen)
- Bewegungsfunktionsstörungen der großen Gelenke, z. B Schulter, Knie und Ellenbogen
- Sehnenerkrankungen der Achillessehne und des Fußes
- Dysfunktionen der Kiefergelenke
Heilung mit Resonanz
Eine Behandlung mit dem SpineLiner-System sollte nicht erfolgen:
- auf Gebieten mit starker Rötung und Entzündung
- auf offene Wunden
- auf Auge, Gehörgang, Mund, Nase, Genitalregion
- bei Osteoporose mit einem T-Score von größer und gleich -4,0
- im Bereich akuter Nervenwurzelkompression, z.B. akuter Bandscheibenvorfall
- auf Tumore
- auf innere Organe wie Leber, Herz oder Nieren
- bei Abneigung und Angstzuständen des Patienten
Für die SpineLiner-Behandlung existiert in der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine eigene Abrechnungsziffer.
Da die Behandlung sowohl diagnostische als auch therapeutische Anteile enthält und stets in einem therapeutischen Gesamtkontext eingesetzt wird (z.B. mit Akupunktur zusammen), rechnen wir die Behandlung mit einer Ziffernkombination gängiger aktueller GOÄ-Ziffern ab, die unserer Erfahrungen nach keine Erstattungsprobleme bei Beihilfestellen und Privatversicherungen nach sich ziehen.

Pro Behandlungstermin ist mit einem Kostenumfang von 60 – 80 € zu rechnen. Erfahrungsgemäß reichen bei akuten Beschwerden meistens 1 bis 3 Behandlungen für eine nachhaltige Beschwerdelinderung.
Die SpineLiner-Therapie ist zwar bereits ein ganzheitliches Therapiesystem und kann damit bereits als alleiniger Therapieansatz ausreichend wirksam sein. In ein Gesamttherapiekonzept eingebunden entfaltet der SpineLiner jedoch weitere Behandlungsvorteile. Mögliche weitere Therapieansätze finden Sie nachfolgend:
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Dr. med. Robert Bethke, MHBA
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)
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Dr. med. Robert Bethke, MHBA
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