Ultraschalltherapie

Die Ultraschalltherapie ist eine Therapieform der physikalischen Therapie, bei der mechanische Wellen  im Ultraschallbereich (>16kH) zu therapeutischen Zwecken benutzt werden.

Es sind zwei Wirkungen im Gewebe zu beschreiben: Einerseits hat die Vibrationswirkung durch die ausgesandte longitudinale Welle stimulierenden Einfluss auf Bindegewebsregeneration. Andererseits ist als thermische Wirkung eine Erwärmung des behandelten Gewebes insbesondere an Grenzflächen zu verzeichnen.

Die Behandlung ist meistens schmerzfrei, sanft und immer Teil eines Gesamtbehandlungskonzeptes.

Indikationen:

  • Tendinopathien (Sehnenerkrankungen)
  • Myogelosen (schmerzhafte Muskelverhärtungen)
  • Arthrosen mit nachfolgenden Sehnenansatzbeschwerden

Kontraindikationen:

  • Akuten Erkrankungen im Behandlungsgebiet
  • Blutgerinnungsstörungen
  • maligne Tumore im Behandlungsgebiet
  • Beschallung von inneren Organen
  • Epihysenbeschallung im Wachstumsalter

Für die Ultraschalltherapie existiert in der GOÄ eine eigene Gebührenziffer: GOÄ539. Diese Ziffer wird pro Behandlungssitzung angesetzt.

Damit ist eine vollständige Kostenübernahme bei allen Beihilfesstellen und Privatkassen gewährleistet.

Physikalische Therapie

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Kontakt

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Dr. med. Robert Bethke, MHBA

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