Rasterstereographie (4D-Wirbelsäulenvermessung)
Bei dieser schmerzlosen und kurzdauernden Untersuchungsmethode werden ca. 300.000 Bildpunkte auf ihren Rücken projiziert und mittels der Rasterstereographie die Oberfläche ihres Rückens abgescannt. Dunkle Hautfarbe, Tattoos (auch großflächig) sowie BHs beeinflussen dabei das Untersuchungsergebnis in keinster Weise.
Mittels Computerberechnung wird aus diesen Daten eine 4D-Haltungsanalyse berechnet, welche Rückschlüsse auf ihre Statik, Fehlstellungen der Wirbelsäule (z.B. Skoliose), Beinlängendifferenz, Beckenschiefstand, Rundrücken, Hohlrundrücken, Flachrücken, etc schließen lassen. Wenn gewünscht, kann aus den gemessenen Daten die Stellung der Wirbelsäule berechnet und grafisch angezeigt werden (daher auch die alternative Bezeichnung „Wirbelsäulenvermessung“).
Gleichzeitig wird eine Pedobarographie durchgeführt, welche uns zeigt, ob sie im Lot stehen, mehr die Rückfüße oder die Vorfüße belasten. Die Kombination aus Wirbelsäulenvermessungen und Pedobarographie ermöglicht uns anhand modernster Computertechnik, Ihre Haltung exakt zu vermessen und stellt daher eine ideale Ergänzung zur klassischen Röntgenuntersuchung von Rückenleiden dar.
Die Rasterstereographie ist eine gute Untersuchungsmethode z.B. bei folgenden Krankheitsbildern:
- Fehlstellungen der Wirbelsäule (z.B. Skoliose)
- Beinlängendifferenz
- Beckenschiefstand
- Rundrücken
- Hohlrundrücken
- Flachrücken
- craniosacrale Dysfunktion (CMD)
- myofasziale Triggerpunkte der Nackengegend
- myofasziale Triggerpunkte der Lenden-Becken-Hüft-Region
- Beinachsenveränderungen (O-Bein, X-Bein)
- myostatische Insuffizienzen des Körperstamms
Es gibt keine Kontraindikationen zur Durchführung der Rasterstereographie.
Für die Rasterstereographie existiert in der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine originäre Abrechnungsziffer. Dafür existiert eine allseits anerkannte Analogziffer der Bundesärztekammer. Damit wird diese Untersuchung von allen seriösen Beihilfestellen und Privatversicherungen akzeptiert und erstattet. Nur die DBV-Versicherung möchte trotz orthopädischem Facharztstatus diese Untersuchung nicht bezahlen.
Wir nutzen zur Abrechnung der Rasterstereographie die angesprochene Analogziffer der Bundesärztekammer, die GOÄ-Ziffern 5378a. Zusätzlich wird die Ziffer 652a für die gleichzeitig durchgeführte Pedobarographie abgerechnet.
Bewertung von Dr. med. Robert Bethke:
Schnell verfügbare, nicht belastende Untersuchungsmethode, die aus dem Alltag nicht wegzudenken ist.
Auch kleinste Fehlstatiken infolge myofaszialer Dysbalancen lassen sich eindeutig und schnell diagnostizieren. Ich will die Rasterstereographie nicht mehr missen!
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Dr. med. Robert Bethke, MHBA
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)
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Dr. med. Robert Bethke, MHBA
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