Röntgendiagnostik

Mithilfe der Röntgenuntersuchung können im wesentlichen Brüche (Frakturen), Gelenkverschleiß (Arthrose), Fehlstellungen (z.B. Skoliose), Verrenkungen (Luxationen) und knöcherne Tumore/Tumormetastasen diagnostiziert oder eben auch ausgeschlossen werden. Dabei nimmt für uns der Strahlenschutz die bedeutende Rolle ein: Nur mit klarer Indikation gemäß Röntgenverordnung und mit ihrem Einverständnis führen wir eine Röntgenuntersuchung durch. Durch strenge (aus unserer Sicht oftmals viel zu strenge) Überwachung durch technische Röntgensachverständige (dem TÜV  bei Autos entsprechend), ärztlicher Stelle der Ärztekammer Niedersachsen sowie dem Gewerbeaufsichtsamt ist sichergestellt, dass diese Untersuchung für Sie sicher und nutzbringend sind.

Unsere MFA besitzt die Fachkunde „Strahlenschutz“ und ist eine erfahrene und begeisterte Röntgenspezialistin. Durch langjährige Tätigkeiten im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie ist Dr. Bethke Spezialist in der Röntgenbildbefundung, betrachtet die Anfertigung und Interpretation von Röntgenbildern als Kunst und Privileg und hat die Weiterbildungsberechtigung für „Strahlenschutz bei Untersuchungen des Skeletts“  für 12 Monate (Gesamtweiterbildungszeit 18 Monate) der Ärztekammer Niedersachsen (Stand: August 2021).

Nach körperlicher Untersuchung und kann eine Indikation zur Röntgenuntersuchung bei folgenden Indikationen gestellt:

  • Knochenbrüche (Frakturen),
  • Gelenkverschleiß (Arthrose),
  • Fehlstellungen (z.B. Skoliose),
  • Verrenkungen (Luxationen),
  • knöcherne Tumore/Tumormetastasen,
  • Kontrolle von orthopädischen Implantaten (z.B. Kontrolle Endoprothesen und unfallchirurgischen Implantaten),
  • Planung von orthopädischen Operationen,
  • Fremdkörpersuche nach Unfällen

Kontraindikationen:

  • andere Abklärungsmöglichkeiten (z.B. Sonographie),
  • Schwangere,
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
  • psychiatrische Patienten,
  • Untersuchungsunwilligkeit von Patienten

Für die Röntgendiagnostik existieren in der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) originäre eigene Abrechnungsziffer. Damit wird diese Untersuchung von allen seriösen Beihilfestellen und Privatversicherungen akzeptiert und erstattet. Wir nutzen dabei die GOÄ-Ziffern 5010 – 5040, 5100 – 5140, 5280, 5290, 5298.

Bewertung von Dr. med. Robert  Bethke:

Schnell verfügbare, orthopädische Basis- Untersuchungsmethode, die aus dem Alltag nicht wegzudenken ist.

Auch wenn viele frühere Röntgenuntersuchungen heute mittels MRT durchgeführt werden, ist das Röntgen als schnelle und bewährte Untersuchungsmethode trotzdem bei vielen orthopädischen Fragestellungen immer noch „state of the art“.

Foto zeigt das Portrait von Dr. Bethke Facharzt für Orthopaedie und Unfallchirurgie

Dr. med. Robert Bethke, MHBA

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)

Fax: 04131-405100

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Dr. med. Robert Bethke, MHBA

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