Der erfahrene Orthopäde Dr. med. Bethke ist regelmäßiger Gutachter der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und der Deutschen Rentenversicherung BUND. Als externer Gutachter bekommt er selbstverständlich die gutachterliche Tätigkeit gemäß der mit der Bundesärztekammer vereinbarten Rahmenvereinbarung von den Rentenversicherungsträgern bezahlt, ist aber bei den Begutachtungen von den Rentenversicherungen weisungsunabhängig. Ein fairer, sensibler und respektvoller Umgang mit den Antragstellern vor, während und nach der Anamnese sowie der körperlichen Untersuchung ist selbstverständlich. Eine ausreichende Zeit für die Anamnese und Untersuchung ist jeweils eingeplant, Datenschutz umfassend gewährleistet.
Wichtig für die Gutachtenerstellung ist die genaue Beschreibung der Gründe, warum Sie einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, einen Antrag auf medizinischer Rehabilitation, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben. Zum Beispiel könnte eine Frage lauten: „Warum können Sie nicht einfach arbeiten gehen, was hindert Sie konkret daran?„. Darauf sollten Sie eine gut nachvollziehbare Antwort haben.
Weiterhin wäre es wichtig, neuere Befunde, die ggf. noch nicht in der übersandten Akte der Rentenversicherung enthalten sind, einsehen zu können.
Vor der Untersuchungssituation brauchen Sie keine Angst zu haben, keiner wird überfordert werden. Es müssen alle Gelenke des Körpers einmal bewegt werden, es müssen alle biomechanischen Funktionen einmal geprüft werden, um ein umfassendes gutachterliches Bild zeichnen zu können, das im Enddefekt der Deutschen Rentenversicherung die fachliche Grundlage gibt, eine korrekte und für Sie nachvollziehbare Entscheidung zu fällen.