Wer heilt, hat Recht. Wissenschaftlicher Nachweis versus Individualität
Wenn man sich über verschiedene Diagnostik und Therapiemethoden informiert, vielleicht sogar eine Kostenübernahme bei einer Krankenversicherung anfragt, ist oft das Argument zu hören, diese und jene Diagnostik/Therapie sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen (und könne damit nicht bezahlt werden). Wie vom Donnerschlag zerrissen, rieseln die Reste des bis eben hoffnungsvoll erscheinenden Medizinansatzes aus den Händen. Was nun?
An dieser Stelle ein Zitat: „Da zusätzlich hinter gleicher Symptomatik unterschiedlicher Krankheiten verborgen sein können, kann der randomisierten doppelblind durchgeführte klinische Versuch nur eine Methode zur Erkenntnisgewinnung sein. Es ist zweifellos falsch, ihn zur alleinigen Methode zu stilisieren, da Kasuistik und Erfahrungsberichte gerade das können, was der „objektive“ kontrollierte klinische Versuch nicht kann: Das Individuelle der Krankheit in den Vordergrund ärztlichen Bemühen zu zustellen. Das Virchowsche Zellularparadigma ist in der modernen Medizin deshalb so erfolgreich geworden, da sich besonders für akute und durch Mikroorganismen verursachte Erkrankungen einzelne objektivierbare Ursachen finden, die sich unmittelbar ausschalten oder reparieren lassen. In der derzeitigen Situation zunehmender chronischer Erkrankungen und Tumoren gelingt dies jedoch kaum mehr.“ Zitat aus „Das System der Grundregulation – Grundlagen einer ganzheitsbiologischen Medizin„. Alfred Pischinger, 12. unveränderter Auflage 2014, Hauck Verlag Stuttgart, ISBN 97 8-3-8 304-7852-2.
Um die Frage zu beantworten, ist der Standpunkt, die Perspektive entscheidend.
Aus Sicht einer Krankenversicherung ist es nachvollziehbar, dass es bequem ist, einen fehlenden wissenschaftlichen Wirkungsnachweis als Ablehnung einer Kostenübernahme heranzuziehen, schließlich könnten nicht alle denkbaren medizinischen Leistungen vollumfänglich bezahlt werden. Schwierig wird es nur, wenn erst gar keine Studien durchgeführt werden, man also gar keinen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis erhalten kann, weil man nicht danach sucht (Beipiel? Magnetfeldtherapie!). Eine weitere Schwierigkeit in diesem Argumentationsstrang ist aber auch die Unsicherheit, ob wir mit dem heutigen Stand der Wissenschaft wirklich objektiv die Umwelt abbilden und beweisen können. Vielleicht ist die Wissenschaft einfach noch nicht so weit? (Beispiel? Homöopathie?).
Aus Sicht des kranken Patienten sieht die Perspektive komplett anders aus. Alle Therapieansätze, die eine Hoffnung auf Besserung in sich bergen, wird ein leidender Patient ausprobieren wollen, egal was der Stand der Wissenschaften und Statistiken dazu sagen. Wenn es für ihn bezahlbar ist, probiert er alles. Auch dies kann problematisch sein. Vielleicht schadet die Therapie? Vielleicht wird er von sinnvollen anderen Therapien abgehalten, weil der Arzt der Alternativtherapie der bessere Verkäufer ist? Vielleicht ist die Therapie wirksam, aber es gibt andere gleichwirksame und schonendere Therapien?
Die Lösung des Problems? Eine gründliche universitäre-schulmedizinische Ausbildung als Basis, kritische Offenheit für neue schulmedizinische Entwicklungen (Beispiel Mikrobiom), die Berücksichtigung therapeutischer Möglichkeiten fremder Medizinkulturen und -philosophien (Beipiel TCM, Osteopathie), die Einbeziehung von sinnvollen Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde (z.B. „Hildegard von Bingen – Medizin“) sowie eigene kritisch hinterfragte Erfahrungen zu einer einzigartigen Synopsis zusammenzuführen, bei der im Ergebnis IMMER und einzig die Individualität des Patienten, sein psychosoziales Wohl und seine Gesundheit im Vordergrund stehen.
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Dr. med. Robert Bethke, MHBA
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)
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